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UNFALLWIKI
RechtBegriffserklärung

Unfallbeteiligter

Definition

Ein Unfallbeteiligter ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Erklärung

Als Unfallbeteiligter gilt nicht nur der Fahrer eines Fahrzeugs, sondern jede Person, die aktiv oder passiv am Unfallgeschehen beteiligt war. Dazu zählen auch Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer. Jeder Unfallbeteiligte hat Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel die Pflicht, am Unfallort zu bleiben, Erste Hilfe zu leisten und die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Die genaue Definition findet sich in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB).

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Handlungsempfehlung

Bleiben Sie nach einem Unfall immer am Unfallort und kommen Sie Ihren Pflichten als Unfallbeteiligter nach. Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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