Unfallbeteiligter
Definition
Ein Unfallbeteiligter ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Erklärung
Als Unfallbeteiligter gilt nicht nur der Fahrer eines Fahrzeugs, sondern jede Person, die aktiv oder passiv am Unfallgeschehen beteiligt war. Dazu zählen auch Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer. Jeder Unfallbeteiligte hat Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel die Pflicht, am Unfallort zu bleiben, Erste Hilfe zu leisten und die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Die genaue Definition findet sich in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB).
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