Unfallersatztarif
Definition
Der Unfallersatztarif ist ein spezieller, höherer Mietwagentarif, der von Autovermietungen für Unfallgeschädigte angeboten wird und über dem regulären Normaltarif liegt.
Erklärung
Der Unfallersatztarif liegt in der Regel deutlich über dem Normaltarif. Autovermietungen begründen den Aufschlag mit den Besonderheiten der Unfallsituation: kurzfristige Verfügbarkeit, Vorfinanzierung der Kosten (da die Versicherung erst später zahlt), erhöhtes Haftungsrisiko und zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung (VI ZR 7/09 vom 02.02.2010) entschieden, dass ein Unfallersatztarif nur dann erstattungsfähig ist, wenn der Geschädigte konkret darlegen kann, warum die unfallbedingten Besonderheiten den höheren Tarif rechtfertigen.
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