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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Unfallersatztarif

Definition

Der Unfallersatztarif ist ein spezieller, höherer Mietwagentarif, der von Autovermietungen für Unfallgeschädigte angeboten wird und über dem regulären Normaltarif liegt.

Erklärung

Der Unfallersatztarif liegt in der Regel deutlich über dem Normaltarif. Autovermietungen begründen den Aufschlag mit den Besonderheiten der Unfallsituation: kurzfristige Verfügbarkeit, Vorfinanzierung der Kosten (da die Versicherung erst später zahlt), erhöhtes Haftungsrisiko und zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung (VI ZR 7/09 vom 02.02.2010) entschieden, dass ein Unfallersatztarif nur dann erstattungsfähig ist, wenn der Geschädigte konkret darlegen kann, warum die unfallbedingten Besonderheiten den höheren Tarif rechtfertigen.

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Handlungsempfehlung

Wenn Sie nach einem Unfall einen Mietwagen zum Unfallersatztarif anmieten, dokumentieren Sie die Gründe für den höheren Tarif (z.B. kurzfristige Verfügbarkeit, keine Kreditkarte für Kaution). Fragen Sie auch nach dem Normaltarif und vergleichen Sie.

Schlagwörter

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Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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