Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
RechtBegriffserklärung

Unfallverursacher

Definition

Der Unfallverursacher ist die Person, die durch ihr Verhalten im Straßenverkehr einen Verkehrsunfall schuldhaft herbeigeführt hat.

Erklärung

Der Unfallverursacher haftet für alle Schäden, die dem Geschädigten entstanden sind. Die Haftung ergibt sich aus § 823 BGB (Verschuldenshaftung) und § 7 StVG (Gefährdungshaftung). In der Praxis reguliert die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden. Bei Mitverschulden des Geschädigten wird eine Haftungsquote gebildet. Der Verursacher hat folgende Pflichten: Anhalten, Personalien austauschen, Erste Hilfe leisten und Polizei verständigen (bei Personenschaden). Ein Entfernen vom Unfallort ist Fahrerflucht (§ 142 StGB).

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Als Geschädigter: Machen Sie Ihre Ansprüche direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend (Direktanspruch). Als Verursacher: Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, kooperieren Sie mit der Polizei und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab.

Ihr nächster Schritt

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen