Unfallverursacher
Definition
Der Unfallverursacher ist die Person, die durch ihr Verhalten im Straßenverkehr einen Verkehrsunfall schuldhaft herbeigeführt hat.
Erklärung
Der Unfallverursacher haftet für alle Schäden, die dem Geschädigten entstanden sind. Die Haftung ergibt sich aus § 823 BGB (Verschuldenshaftung) und § 7 StVG (Gefährdungshaftung). In der Praxis reguliert die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden. Bei Mitverschulden des Geschädigten wird eine Haftungsquote gebildet. Der Verursacher hat folgende Pflichten: Anhalten, Personalien austauschen, Erste Hilfe leisten und Polizei verständigen (bei Personenschaden). Ein Entfernen vom Unfallort ist Fahrerflucht (§ 142 StGB).
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