UPE-Aufschläge
Definition
UPE-Aufschläge (Unverbindliche Preisempfehlung) sind prozentuale Aufschläge, die Werkstätten auf die Listenpreise von Ersatzteilen erheben.
Erklärung
Werkstätten kaufen Ersatzteile beim Hersteller zum Listenpreis und berechnen dem Kunden einen Aufschlag von 10–20% für Lagerhaltung, Beschaffung und Handling. Diese UPE-Aufschläge sind branchenüblich und nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich erstattungsfähig. Versicherungen versuchen häufig, diese Aufschläge bei der fiktiven Abrechnung zu kürzen. Ähnlich verhält es sich mit Verbringungskosten – den Kosten für den Transport des Fahrzeugs zum Lackierer.
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