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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Verbringungskosten

Definition

Verbringungskosten sind die Kosten für den Transport eines Fahrzeugs von der Werkstatt zum Lackierer und zurück.

Erklärung

Da viele Werkstätten keine eigene Lackiererei haben, muss das Fahrzeug für Lackierarbeiten zu einem externen Lackierbetrieb transportiert werden. Diese Transportkosten werden als Verbringungskosten bezeichnet und liegen typischerweise zwischen 80 € und 200 €. Sie sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich erstattungsfähig, werden aber von Versicherungen bei der fiktiven Abrechnung häufig gekürzt.

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Handlungsempfehlung

Achten Sie darauf, dass Verbringungskosten im Gutachten aufgeführt sind. Akzeptieren Sie keine Kürzung durch die Versicherung ohne Prüfung. Bei fiktiver Abrechnung können Verbringungskosten strittig sein – ein Fachanwalt kann hier helfen.

Schlagwörter

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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