Verjährungsfrist
Definition
Die Verjährungsfrist ist die gesetzlich festgelegte Zeitspanne, innerhalb derer Schadensersatzansprüche nach einem Unfall geltend gemacht werden müssen.
Erklärung
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie nicht unbegrenzt Zeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt laut § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall stattfand und Sie Kenntnis vom Schädiger erlangt haben. Versäumen Sie diese Frist, kann die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigern, selbst wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind.
Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
Handlungsempfehlung
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