Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
RechtBegriffserklärung

Verjährungsfrist

Definition

Die Verjährungsfrist ist die gesetzlich festgelegte Zeitspanne, innerhalb derer Schadensersatzansprüche nach einem Unfall geltend gemacht werden müssen.

Erklärung

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie nicht unbegrenzt Zeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt laut § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall stattfand und Sie Kenntnis vom Schädiger erlangt haben. Versäumen Sie diese Frist, kann die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigern, selbst wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Beauftragen Sie frühzeitig einen Anwalt, um die Einhaltung aller Fristen, insbesondere der Verjährungsfrist, sicherzustellen.

Ihr nächster Schritt

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen