Verkehrsopferhilfe
Definition
Die Verkehrsopferhilfe e.V. ist eine Einrichtung der deutschen Kraftfahrtversicherer, die Geschädigten hilft, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann oder nicht versichert ist.
Erklärung
Die Verkehrsopferhilfe springt ein bei: Fahrerflucht (Verursacher unbekannt), fehlender Versicherung des Verursachers und vorsätzlicher Schädigung durch den Verursacher. Sie übernimmt Personenschäden in vollem Umfang und Sachschäden mit einer Selbstbeteiligung von 500 € (nur bei bekanntem, aber unversichertem Verursacher). Bei Fahrerflucht werden Sachschäden nur ersetzt, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden vorliegt. Die Verkehrsopferhilfe ist der letzte Rettungsanker für Geschädigte.
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