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RechtBegriffserklärung

Verkehrsopferhilfe

Definition

Die Verkehrsopferhilfe e.V. ist eine Einrichtung der deutschen Kraftfahrtversicherer, die Geschädigten hilft, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann oder nicht versichert ist.

Erklärung

Die Verkehrsopferhilfe springt ein bei: Fahrerflucht (Verursacher unbekannt), fehlender Versicherung des Verursachers und vorsätzlicher Schädigung durch den Verursacher. Sie übernimmt Personenschäden in vollem Umfang und Sachschäden mit einer Selbstbeteiligung von 500 € (nur bei bekanntem, aber unversichertem Verursacher). Bei Fahrerflucht werden Sachschäden nur ersetzt, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden vorliegt. Die Verkehrsopferhilfe ist der letzte Rettungsanker für Geschädigte.

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Handlungsempfehlung

Erstatten Sie bei Fahrerflucht immer sofort Anzeige bei der Polizei – ohne Polizeibericht kann die Verkehrsopferhilfe nicht tätig werden. Melden Sie den Schaden innerhalb von 3 Jahren bei der Verkehrsopferhilfe. Dokumentieren Sie den Schaden und Ihre Verletzungen umfassend.

Schlagwörter

begriff-fahrerflucht

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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