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RechtBegriffserklärung

Verkehrsrecht

Definition

Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die den Straßenverkehr regeln – von der StVO über das Versicherungsrecht bis zum Verkehrsstrafrecht.

Erklärung

Das Verkehrsrecht gliedert sich in mehrere Teilgebiete: Das Verkehrszivilrecht regelt Schadensersatzansprüche nach Unfällen (Haftungsrecht, Schadensregulierung). Das Verkehrsstrafrecht behandelt Delikte wie Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und fahrlässige Körperverletzung. Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße etc. Das Versicherungsrecht regelt die Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Das Fahrerlaubnisrecht betrifft Führerscheinentzug und MPU. Für Unfallgeschädigte ist besonders das Verkehrszivilrecht relevant – hier werden Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall durchgesetzt.

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Handlungsempfehlung

Nach einem Unfall sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, besonders bei Personenschäden, strittiger Haftung oder wenn die Versicherung Ansprüche kürzt. Die Anwaltskosten sind bei unverschuldeten Unfällen erstattungsfähig.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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