Verkehrsunfallflucht
Definition
Verkehrsunfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, ist das unerlaubte Entfernen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden.
Erklärung
Die Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB). Wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen, macht sich strafbar. Dies gilt auch bei vermeintlichen Bagatellschäden. Die Strafen reichen von Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
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