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RechtBegriffserklärung

Verkehrsunfallflucht

Definition

Verkehrsunfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, ist das unerlaubte Entfernen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden.

Erklärung

Die Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB). Wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen, macht sich strafbar. Dies gilt auch bei vermeintlichen Bagatellschäden. Die Strafen reichen von Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

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Handlungsempfehlung

Entfernen Sie sich niemals unerlaubt vom Unfallort. Warten Sie eine angemessene Zeit auf den Geschädigten oder informieren Sie umgehend die Polizei, um eine Anzeige wegen Unfallflucht zu vermeiden.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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