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VersicherungBegriffserklärung

Versicherungsfall

Definition

Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht der Kfz-Versicherung auslöst – bei der Haftpflicht der Unfall, bei der Kasko der Schaden am eigenen Fahrzeug.

Erklärung

Je nach Versicherungsart unterscheidet sich der Versicherungsfall: Kfz-Haftpflicht: Jeder Unfall, bei dem Sie einen Dritten schädigen. Teilkasko: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildunfall, Marderbiss. Vollkasko: Zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie den Schaden unverzüglich melden (Obliegenheit). Die Versicherung prüft dann den Anspruch und reguliert den Schaden. Bei Haftpflichtschäden hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegen Ihre Versicherung.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Melden Sie jeden Versicherungsfall sofort Ihrer Versicherung – telefonisch und schriftlich. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Bei Haftpflichtschäden: Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab. Bei Kaskoschäden: Erstatten Sie bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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