Versicherungsfall
Definition
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht der Kfz-Versicherung auslöst – bei der Haftpflicht der Unfall, bei der Kasko der Schaden am eigenen Fahrzeug.
Erklärung
Je nach Versicherungsart unterscheidet sich der Versicherungsfall: Kfz-Haftpflicht: Jeder Unfall, bei dem Sie einen Dritten schädigen. Teilkasko: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildunfall, Marderbiss. Vollkasko: Zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie den Schaden unverzüglich melden (Obliegenheit). Die Versicherung prüft dann den Anspruch und reguliert den Schaden. Bei Haftpflichtschäden hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegen Ihre Versicherung.
Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
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