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VersicherungBegriffserklärung

Versicherungsombudsmann

Definition

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen.

Erklärung

Der Versicherungsombudsmann kann bei Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung angerufen werden, wenn die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer kostenlos. Entscheidungen des Ombudsmanns sind für die Versicherung bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend. Das Verfahren dauert in der Regel 2-3 Monate und ist damit deutlich schneller als ein Gerichtsverfahren.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Bevor Sie einen teuren Rechtsstreit beginnen, nutzen Sie den kostenlosen Versicherungsombudsmann. Die Beschwerde können Sie online unter versicherungsombudsmann.de einreichen.

Schlagwörter

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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