Versicherungsombudsmann
Definition
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen.
Erklärung
Der Versicherungsombudsmann kann bei Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung angerufen werden, wenn die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer kostenlos. Entscheidungen des Ombudsmanns sind für die Versicherung bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend. Das Verfahren dauert in der Regel 2-3 Monate und ist damit deutlich schneller als ein Gerichtsverfahren.
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