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RechtBegriffserklärung

Verzugsschaden

Definition

Ein Verzugsschaden ist der Schaden, der dem Geschädigten dadurch entsteht, dass die Versicherung die berechtigte Schadensersatzforderung nicht fristgerecht zahlt. Er umfasst Verzugszinsen und den Ersatz weiterer durch die Verzögerung entstandener Kosten.

Erklärung

Zahlt die Versicherung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, gerät sie nach § 286 BGB in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet sie dem Geschädigten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Außerdem muss die Versicherung alle durch die Verzögerung entstandenen Schäden ersetzen – dazu gehören insbesondere die Kosten für die anwaltliche Durchsetzung der Forderung, aber auch zusätzliche Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, die durch die verspätete Regulierung entstanden sind. In der Praxis setzen Versicherungen häufig auf Verzögerungstaktiken, um Geschädigte zur Annahme niedrigerer Vergleichsangebote zu bewegen.

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Handlungsempfehlung

Setzen Sie der Versicherung immer eine schriftliche Zahlungsfrist. Nach fruchtlosem Ablauf befindet sich die Versicherung in Verzug und schuldet Ihnen Verzugszinsen. Dokumentieren Sie alle durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten und machen Sie diese als Verzugsschaden geltend.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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