Verzugsschaden
Definition
Ein Verzugsschaden ist der Schaden, der dem Geschädigten dadurch entsteht, dass die Versicherung die berechtigte Schadensersatzforderung nicht fristgerecht zahlt. Er umfasst Verzugszinsen und den Ersatz weiterer durch die Verzögerung entstandener Kosten.
Erklärung
Zahlt die Versicherung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, gerät sie nach § 286 BGB in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet sie dem Geschädigten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Außerdem muss die Versicherung alle durch die Verzögerung entstandenen Schäden ersetzen – dazu gehören insbesondere die Kosten für die anwaltliche Durchsetzung der Forderung, aber auch zusätzliche Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, die durch die verspätete Regulierung entstanden sind. In der Praxis setzen Versicherungen häufig auf Verzögerungstaktiken, um Geschädigte zur Annahme niedrigerer Vergleichsangebote zu bewegen.
Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
Handlungsempfehlung
Ausführliche Fachartikel zum Thema
Verwandte Begriffe
8Dispositionsfreiheit
Die Dispositionsfreiheit bezeichnet das Recht des Geschädigten, frei über die Art und Weise der Scha…
RechtVersicherungsombudsmann
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Streitigkeite…
VersicherungFreie Gutachterwahl
Die freie Gutachterwahl ist das Recht des Geschädigten, nach einem unverschuldeten Unfall einen KFZ-…
RechtSchadensminderungspflicht
Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu ha…
RechtSachverständigenrisiko
Das Sachverständigenrisiko besagt, dass die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten auch dann t…
RechtSchmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Leiden, die durch ei…
RechtAbtretungserklärung
Eine Abtretungserklärung ist ein Dokument, mit dem der Geschädigte seinen Anspruch auf Erstattung de…
RechtQuotenvorrecht
Das Quotenvorrecht ermöglicht es dem Geschädigten bei Teilschuld, seine Ansprüche vorrangig aus der …
RechtIhr nächster Schritt
Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.