Vorschaden
Definition
Ein Vorschaden ist ein bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandener, reparierter oder unreparierter Schaden am Fahrzeug.
Erklärung
Vorschäden können die aktuelle Schadensregulierung erheblich beeinflussen. War das Fahrzeug bereits an derselben Stelle beschädigt, kann die Versicherung die Erstattung kürzen oder ablehnen. Der KFZ-Gutachter prüft bei der Begutachtung, ob Vorschäden vorliegen und grenzt diese vom aktuellen Unfallschaden ab. Eine Vorschadenproblematik entsteht, wenn nicht klar unterschieden werden kann, welche Schäden vom aktuellen Unfall stammen und welche bereits vorher existierten.
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Handlungsempfehlung
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