Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
RechtBegriffserklärung

Werkstattrisiko

Definition

Das Werkstattrisiko besagt, dass die gegnerische Versicherung auch dann die vollen Reparaturkosten tragen muss, wenn die Werkstatt mehr berechnet als im Gutachten kalkuliert.

Erklärung

Nach der Rechtsprechung des BGH trägt die Versicherung das Risiko von Mehrkosten, die durch die Werkstatt verursacht werden – etwa durch unvorhergesehene Zusatzarbeiten oder höhere Ersatzteilpreise. Der Geschädigte muss sich Mehrkosten nicht anrechnen lassen, solange er die Werkstatt sorgfältig ausgewählt hat und die Mehrkosten nicht offensichtlich unberechtigt sind. Dieses Prinzip schützt den Geschädigten vor finanziellen Nachteilen.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Wählen Sie eine qualifizierte Werkstatt und lassen Sie die Reparatur auf Basis des Gutachtens durchführen. Sollte die Rechnung höher ausfallen als kalkuliert, leiten Sie sie an die Versicherung weiter – das Werkstattrisiko schützt Sie.

Ihr nächster Schritt

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen