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SchadensregulierungBegriffserklärung

Werkstattverweis

Definition

Ein Werkstattverweis ist die Aufforderung der Versicherung an den Geschädigten, die Reparatur in einer bestimmten (meist günstigeren) Partnerwerkstatt durchführen zu lassen.

Erklärung

Versicherungen versuchen häufig, Geschädigte an Partnerwerkstätten zu verweisen, die zu günstigeren Konditionen arbeiten. Der BGH hat hierzu klare Regeln aufgestellt: Ein Werkstattverweis ist nur zulässig, wenn die Partnerwerkstatt gleichwertige Qualität bietet, zumutbar erreichbar ist und der Geschädigte keine besonderen Gründe für eine Markenwerkstatt hat. Bei Fahrzeugen bis 3 Jahre oder mit durchgängiger Scheckheftpflege in der Markenwerkstatt ist ein Verweis in der Regel unzulässig. Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht auf freie Werkstattwahl.

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich nicht von der Versicherung zu einer Partnerwerkstatt drängen. Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren oder mit Scheckheftpflege haben Sie Anspruch auf eine Markenwerkstatt. Lassen Sie Ihren Anwalt prüfen, ob der Werkstattverweis in Ihrem Fall zulässig ist.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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