Wertverbesserung (Neu für Alt)
Definition
Ein Abzug wegen Wertverbesserung ('Neu für Alt') erfolgt, wenn durch die Reparatur mit Neuteilen der Wert eines bereits älteren oder verschlissenen Fahrzeugs objektiv gesteigert wird.
Erklärung
Der Abzug 'Neu für Alt' ist ein Grundsatz im Schadensrecht, der eine ungerechtfertigte Bereicherung des Geschädigten verhindern soll. Werden bei der Reparatur alte, verschlissene Teile (z.B. ein verrosteter Auspuff) durch Neuteile ersetzt, erfährt das Fahrzeug eine Wertverbesserung. Die Versicherung kann dann die Kosten um den Betrag kürzen, den der Geschädigte durch den neuen, besseren Zustand einspart. Bei reinen Lackierarbeiten oder an sicherheitsrelevanten Teilen ist ein solcher Abzug meist unzulässig.
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