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SchadensregulierungBegriffserklärung

Wertverbesserung (Neu für Alt)

Definition

Ein Abzug wegen Wertverbesserung ('Neu für Alt') erfolgt, wenn durch die Reparatur mit Neuteilen der Wert eines bereits älteren oder verschlissenen Fahrzeugs objektiv gesteigert wird.

Erklärung

Der Abzug 'Neu für Alt' ist ein Grundsatz im Schadensrecht, der eine ungerechtfertigte Bereicherung des Geschädigten verhindern soll. Werden bei der Reparatur alte, verschlissene Teile (z.B. ein verrosteter Auspuff) durch Neuteile ersetzt, erfährt das Fahrzeug eine Wertverbesserung. Die Versicherung kann dann die Kosten um den Betrag kürzen, den der Geschädigte durch den neuen, besseren Zustand einspart. Bei reinen Lackierarbeiten oder an sicherheitsrelevanten Teilen ist ein solcher Abzug meist unzulässig.

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Handlungsempfehlung

Prüfen Sie die Abrechnung der Versicherung genau. Ein Abzug für Wertverbesserung muss nachvollziehbar und gerechtfertigt sein. Im Zweifel kann ein KFZ-Gutachter oder ein Anwalt für Verkehrsrecht die Kürzung überprüfen.

Schlagwörter

begriff-schadensminderungspflicht

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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