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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Wiederbeschaffungsaufwand

Definition

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die finanzielle Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs und dem Restwert des Unfallfahrzeugs.

Erklärung

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die zentrale Rechengröße bei der Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens. Er repräsentiert den Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich nach dem Verkauf des Unfallfahrzeugs (zum Restwert) ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Die Versicherung erstattet also nicht den vollen Wiederbeschaffungswert, sondern nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Dieser Betrag stellt den eigentlichen Schaden dar.

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Handlungsempfehlung

Prüfen Sie im Gutachten sowohl den angesetzten Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert kritisch. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass beide Werte marktgerecht und zu Ihrem Vorteil ermittelt werden.

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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