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GrundlagenBegriffserklärung

Wiederbeschaffungsdauer

Definition

Die Wiederbeschaffungsdauer ist die Zeit, die der Geschädigte benötigt, um nach einem Totalschaden ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Erklärung

Die Wiederbeschaffungsdauer wird im Gutachten geschätzt und liegt in der Regel bei 10–14 Kalendertagen. Während dieser Zeit hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten. Bei seltenen Fahrzeugen oder Sonderausstattungen kann die Wiederbeschaffungsdauer auch länger sein. Die Versicherung muss die tatsächlich benötigte Zeit akzeptieren, sofern der Geschädigte sich zügig um ein Ersatzfahrzeug bemüht. Auch eine Überlegungsfrist von einigen Tagen wird zugestanden.

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Handlungsempfehlung

Beginnen Sie zeitnah mit der Suche nach einem Ersatzfahrzeug und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen. Bewahren Sie Inserate und Anfragen auf. Die Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten laufen während der gesamten Wiederbeschaffungsdauer.

Schlagwörter

begriff-totalschadenbegriff-wiederbeschaffungswert

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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