Wiederbeschaffungsdauer
Definition
Die Wiederbeschaffungsdauer ist die Zeit, die der Geschädigte benötigt, um nach einem Totalschaden ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Erklärung
Die Wiederbeschaffungsdauer wird im Gutachten geschätzt und liegt in der Regel bei 10–14 Kalendertagen. Während dieser Zeit hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten. Bei seltenen Fahrzeugen oder Sonderausstattungen kann die Wiederbeschaffungsdauer auch länger sein. Die Versicherung muss die tatsächlich benötigte Zeit akzeptieren, sofern der Geschädigte sich zügig um ein Ersatzfahrzeug bemüht. Auch eine Überlegungsfrist von einigen Tagen wird zugestanden.
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