Wiederbeschaffungswert
Definition
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.
Erklärung
Der Wiederbeschaffungswert wird vom KFZ-Gutachter anhand von Marktanalysen ermittelt und berücksichtigt Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand und regionale Marktlage des Fahrzeugs. Er ist nicht identisch mit dem Händlereinkaufspreis oder dem Zeitwert. Der Wiederbeschaffungswert ist die zentrale Bezugsgröße bei der Totalschadenabrechnung: Übersteigen die Reparaturkosten diesen Wert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung erstattet dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
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Handlungsempfehlung
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