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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Wiederbeschaffungswert

Definition

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.

Erklärung

Der Wiederbeschaffungswert wird vom KFZ-Gutachter anhand von Marktanalysen ermittelt und berücksichtigt Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand und regionale Marktlage des Fahrzeugs. Er ist nicht identisch mit dem Händlereinkaufspreis oder dem Zeitwert. Der Wiederbeschaffungswert ist die zentrale Bezugsgröße bei der Totalschadenabrechnung: Übersteigen die Reparaturkosten diesen Wert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung erstattet dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

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Handlungsempfehlung

Vertrauen Sie auf die Einschätzung Ihres unabhängigen KFZ-Gutachters. Versicherungen setzen den Wiederbeschaffungswert oft zu niedrig an. Prüfen Sie die Vergleichsangebote, die der Gutachter herangezogen hat. Bei Unstimmigkeiten kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen.

Schlagwörter

begriff-totalschaden

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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