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GrundlagenBegriffserklärung

Zulassungsbescheinigung Teil I

Definition

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ist eine amtliche Urkunde, die die Zulassung eines Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt.

Erklärung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss beim Fahren immer mitgeführt werden (§ 11 Abs. 6 FZV). Sie enthält wichtige Fahrzeugdaten: Halter, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Hersteller, Typ, Hubraum, Leistung, zulässiges Gesamtgewicht und die nächste HU-Fälligkeit. Bei einem Unfall benötigt der Sachverständige diese Daten für die korrekte Fahrzeugidentifikation im Gutachten. Bei Totalschaden und Ersatzbeschaffung wird die alte Zulassungsbescheinigung bei der Abmeldung eingezogen und eine neue für das Ersatzfahrzeug ausgestellt.

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Handlungsempfehlung

Führen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer im Fahrzeug mit. Nach einem Unfall halten Sie sie für den Gutachter bereit – er benötigt die Fahrzeugdaten für das Gutachten. Bewahren Sie Teil II (Fahrzeugbrief) sicher zu Hause auf, nicht im Auto.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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