Zulassungsbescheinigung Teil II
Definition
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist eine amtliche Urkunde, die den Eigentümer eines Fahrzeugs ausweist und die Fahrzeughistorie dokumentiert.
Erklärung
Im Gegensatz zu Teil I muss Teil II nicht im Fahrzeug mitgeführt werden – im Gegenteil: Sie sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden, da sie als Eigentumsnachweis dient. Bei einem Fahrzeugverkauf wird Teil II an den neuen Eigentümer übergeben. Bei Totalschaden und Verwertung des Fahrzeugs wird Teil II bei der Abmeldung eingezogen. Wenn das Fahrzeug finanziert ist, behält oft die Bank den Fahrzeugbrief als Sicherheit ein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält alle bisherigen Halter des Fahrzeugs.
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