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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Zulassungskosten

Definition

Zulassungskosten sind die Gebühren, die bei der An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle anfallen.

Erklärung

Nach einem Totalschaden muss das Unfallfahrzeug abgemeldet und ein Ersatzfahrzeug zugelassen werden. Die dabei anfallenden Kosten sind als Schadensersatz erstattungsfähig: Abmeldegebühr (ca. 7-16 €), Zulassungsgebühr (ca. 26-30 €), Kennzeichenkosten (ca. 20-40 €), ggf. Wunschkennzeichen (ca. 10-13 €) und Saisonkennzeichen. Auch die Kosten für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und die Eintragung in Teil II sind erstattungsfähig. Bei einem Wunschkennzeichen ist die Erstattung umstritten – einige Gerichte erkennen die Mehrkosten an, andere nicht.

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Handlungsempfehlung

Heben Sie alle Belege der Zulassungsstelle auf. Die Kosten für Ab- und Anmeldung sind bei unverschuldeten Unfällen vollständig erstattungsfähig. Reichen Sie die Belege zusammen mit der Schadensabrechnung bei der gegnerischen Versicherung ein.

Schlagwörter

begriff-totalschadenbegriff-wiederbeschaffungswert

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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