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Die 130%-Regel
Reparatur trotz Totalschaden

Ihr Fahrzeug darf repariert werden, auch wenn die Reparatur mehr kostet als der Fahrzeugwert.

Stand: Februar 2026 Lesezeit: ca. 4 Min.

Darum geht es

Die Versicherung sagt: „Totalschaden. Wir zahlen nur den Wiederbeschaffungswert." Ihr Fahrzeug soll verschrottet werden.

Aber: Wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, dürfen Sie reparieren lassen. Die Versicherung muss die vollen Reparaturkosten zahlen.

Die Lösung: Gutachten prüfen, ob die 130%-Grenze eingehalten wird. Dann reparieren und Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren.

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Wie funktioniert die 130%-Regel?

Rechenbeispiel

Wiederbeschaffungswert: 8.000 €

130 % davon: 10.400 €

Reparaturkosten laut Gutachten: 9.800 €

Ergebnis: Reparatur erlaubt – die Versicherung muss 9.800 € zahlen, obwohl das Fahrzeug nur 8.000 € wert ist.

Voraussetzungen
  • Reparaturkosten max. 130 % des Wiederbeschaffungswerts – laut unabhängigem Gutachten
  • Fachgerechte Reparatur: Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht durchgeführt werden
  • Weiternutzung: Sie müssen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren
  • Nachweis: Reparaturrechnung vorlegen (fiktive Abrechnung reicht hier nicht)
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Wann greift die Regel nicht?

SituationErgebnis
Reparaturkosten über 130 %Nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert wird gezahlt
Fahrzeug wird nicht repariertNur Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Fahrzeug wird vor 6 Monaten verkauftAnspruch auf volle Reparaturkosten kann entfallen
Keine fachgerechte ReparaturVersicherung kann Zahlung verweigern
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Was Sie jetzt tun sollten

Gutachten prüfen

Ihr Gutachter berechnet Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten. Liegen die Reparaturkosten unter 130 %? Dann reparieren.

Fachgerecht reparieren lassen

Vollständige Reparatur in einer Fachwerkstatt. Reparaturrechnung aufheben.

Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren

Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht sofort. Sonst kann die Versicherung die Differenz zurückfordern.

Für Gutachter & Anwälte

Leiten Sie dieses Schreiben an Geschädigte weiter. Viele akzeptieren den Totalschaden, obwohl eine Reparatur im 130%-Bereich möglich wäre. Das kann mehrere Tausend Euro Unterschied machen.

Gutachter bei unfallgiganten.de finden

Auf einen Blick

Totalschaden heißt nicht automatisch verschrotten. Liegen die Reparaturkosten unter 130 % des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie reparieren. Die Versicherung muss die vollen Kosten zahlen. Voraussetzung: fachgerechte Reparatur und 6 Monate Weiternutzung.