Darum geht es
Auch nach einer perfekten Reparatur ist Ihr Fahrzeug auf dem Markt weniger wert als vorher. Ein Unfallwagen erzielt beim Verkauf immer einen niedrigeren Preis – egal wie gut die Reparatur war.
Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung. Bei neueren Fahrzeugen sind das oft 500 bis 5.000 Euro. Viele Geschädigte fordern dieses Geld nicht ein.
Die Lösung: Wertminderung im Gutachten beziffern lassen und bei der Versicherung geltend machen.
Wann steht Ihnen Wertminderung zu?
- Unverschuldeter Unfall – Sie tragen keine Schuld am Schaden
- Erheblicher Schaden – kein Bagatellschaden (Faustregel: über 750 €)
- Fahrzeug nicht zu alt – in der Regel bis ca. 5–6 Jahre, max. 100.000 km
- Kein Vorschaden im selben Bereich – sonst kann Wertminderung entfallen
Fahrzeugwert vor Unfall: 20.000 €. Nach Reparatur auf dem Markt nur noch 17.500 € wert.
Wertminderung: 2.500 € – die Versicherung muss das zahlen.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
| Methode | Anwendung |
|---|---|
| Methode Halbgewachs | Am häufigsten – Standardmethode der Sachverständigen |
| Methode MFM (Marktrelevanzfaktor) | Berücksichtigt Marktdaten und Fahrzeugklasse |
| Methode Ruhkopf/Sahm | Ältere Methode, noch vereinzelt im Einsatz |
Welche Methode angewandt wird, entscheidet Ihr Gutachter. Die Versicherung darf nicht einfach die niedrigste wählen.
Was Sie jetzt tun sollten
Gutachten mit Wertminderung erstellen lassen
Ihr Gutachter beziffert die Wertminderung im Gutachten. Ohne Gutachten kein Anspruch.
Wertminderung separat geltend machen
Die Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten – zusätzlich zu den Reparaturkosten.
Kürzungen nicht akzeptieren
Die Versicherung lehnt Wertminderung oft ab oder kürzt sie. Prüfen lassen – der Gutachter kennt die Rechtslage.
Für Gutachter & Anwälte
Viele Geschädigte wissen nicht, dass ihnen Wertminderung zusteht. Leiten Sie dieses Schreiben weiter – es spart Rückfragen und beschleunigt die Regulierung.
Ihr Fahrzeug verliert durch den Unfall an Marktwert – auch nach perfekter Reparatur. Dieses Geld steht Ihnen zu. Lassen Sie die Wertminderung im Gutachten beziffern und fordern Sie sie ein.