BVSK-Honorarbefragung 2024 als Schätzgrundlage für Sachverständigenkosten
Das AG Dachau bestätigt die BVSK-Honorarbefragung 2024 als taugliche Schätzgrundlage für die Abrechnung von Sachverständigenkosten. Die Versicherung muss die Kosten für das Gutachten vollständig erstatten, auch wenn sie die Qualifikation des Sachverständigen pauschal anzweifelt. Übliche Pauschalen für Fahrtwege und Kommunikation sind ebenfalls zu erstatten.
