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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
1 U 38/20OLG Düsseldorf·27. April 2021

Schätzung des Haushaltsführungsschadens und Stundensatz

§ 11 S. 1 StVG§ 843 Abs. 1 BGB§ 287 ZPO

Zusammenfassung

Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil zur Schätzung des Haushaltsführungsschadens Stellung genommen. Dabei wurde auch der ansetzbare Stundensatz für eine Haushaltshilfe thematisiert. Das Gericht orientiert sich hierbei am TVöD und hält einen Stundensatz von 12,00 Euro netto für angemessen.

Leitsatz

"Der Stundensatz einer Haushaltshilfe kann regelmäßig auf der Basis der mittleren Bruttogehälter des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) geschätzt werden. Er kann aktuell 12,00 Euro netto betragen."

Vollständige Analyse

In dem Urteil des OLG Düsseldorf ging es primär um die Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall. Im Rahmen dieser Entscheidung äußerte sich das Gericht auch zur Höhe des ansetzbaren Stundensatzes für eine fiktive Haushaltshilfe. Das Gericht stellt klar, dass für die Schätzung des Schadens nach § 287 ZPO eine Orientierung am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sachgerecht ist. Konkret wird auf die mittleren Bruttogehälter abgestellt. Daraus leitet das Gericht einen aktuellen Netto-Stundensatz von 12,00 Euro ab. Diese Entscheidung hat zwar nicht direkt die Stundenverrechnungssätze von Kfz-Werkstätten zum Gegenstand, ist aber dennoch für die Schadensregulierung von Bedeutung, da sie eine wichtige Orientierung für die Schätzung von fiktiven Kosten bietet. Sie zeigt, dass Gerichte bei der Schadensschätzung auf anerkannte und nachvollziehbare Grundlagen zurückgreifen.

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