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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
10 U 5397/21eOLG München·21. September 2022

Zumutbarkeit einer freien Werkstatt und Entfernung

§ 249 BGB§ 254 Abs. 2 BGB

Zusammenfassung

Das OLG München hat die Kriterien für die Zumutbarkeit einer Verweisung auf eine freie Werkstatt konkretisiert. Neben der technischen Gleichwertigkeit spielt auch die Erreichbarkeit eine entscheidende Rolle. Eine zu weite Entfernung oder ein hoher zusätzlicher Aufwand für den Geschädigten können eine Verweisung unzumutbar machen.

Leitsatz

"Für die Frage, ob eine freie Werkstatt mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist, sind die Entfernung zum Wohnort, ein zusätzlicher Zeitaufwand für den Transport und die Gefahr zusätzlicher Schäden bei längeren Transportstrecken sowie auch der dem Geschädigten zugemutete Aufwand bei der Geltendmachung etwaiger Nacherfüllungsansprüche im Rahmen der Gewährleistung bei mangelhaften Reparaturleistungen in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen."

Vollständige Analyse

Das OLG München hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Versicherung den Geschädigten auf eine freie Werkstatt verwiesen hatte, die sich in einiger Entfernung zum Wohnort des Geschädigten befand. Das Gericht stellte klar, dass die 'mühelose und ohne Weiteres' Zugänglichkeit einer Referenzwerkstatt ein entscheidendes Kriterium für die Zumutbarkeit ist. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Die reine Entfernung in Kilometern ist nur ein Aspekt. Es kommt auch darauf an, welcher zusätzliche Zeitaufwand für den Transport des Fahrzeugs zur Werkstatt und zurück anfällt. Zudem ist das Risiko von Transportschäden zu berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Aufwand, den der Geschädigte im Falle von Mängeln bei der Reparatur betreiben müsste, um seine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Je weiter die Werkstatt entfernt ist, desto schwieriger und aufwendiger wird dies für den Geschädigten. Das Gericht hat in diesem Urteil die Rechte des Geschädigten gestärkt, indem es die Anforderungen an eine zumutbare Verweisung durch die Versicherung erhöht hat.

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