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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
12 U 87/10OLG Brandenburg·04. November 2010

Schmerzensgeld von 500 € für leichte Verletzungen (HWS, Prellungen)

§ 253 BGB§ 823 BGB

Zusammenfassung

Das OLG Brandenburg sprach einem Unfallgeschädigten 500 € Schmerzensgeld zu. Obwohl die einzelnen Verletzungen wie HWS-Schleudertrauma, Schädelprellung und diverse Prellungen als leicht und alltäglich eingestuft wurden, rechtfertigte die Gesamtheit der Verletzungen diesen Betrag.

Leitsatz

"Das Zusammentreffen mehrerer leichter alltäglicher Verletzungen (hier: eine Schädelprellung, ein HWS-Schleudertrauma, eine Prellung der Lendenwirbelsäule und Stauchungen, Prellungen und Schürfungen des linken Unterarms) rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 500,00 €."

Vollständige Analyse

Das OLG Brandenburg hatte über die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall zu entscheiden. Der Kläger erlitt eine Reihe von Verletzungen, die einzeln betrachtet als eher geringfügig einzustufen sind: eine Schädelprellung, ein leichtes HWS-Schleudertrauma, eine Prellung der Lendenwirbelsäule sowie weitere Prellungen und Schürfungen. Das Gericht stellte fest, dass auch eine Ansammlung von solchen 'alltäglichen' oder 'leichten' Verletzungen in ihrer Gesamtheit ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann. Es sprach dem Kläger einen Betrag von 500 € zu. Diese Entscheidung ist bemerkenswert, da sie die sogenannte 'Bagatellgrenze' thematisiert. Gerichte neigen mitunter dazu, bei sehr leichten Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung oder Dauerfolgen gar kein Schmerzensgeld zuzusprechen. Das OLG Brandenburg macht hier deutlich, dass die Summe der Verletzungen und die damit verbundene Gesamtbeeinträchtigung des Geschädigten entscheidend ist. Auch wenn keine einzelne schwere Verletzung vorliegt, kann die Kumulation von mehreren kleineren Beeinträchtigungen das Wohlbefinden so stören, dass ein finanzieller Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Unannehmlichkeiten geboten ist. Das Urteil zeigt, dass es sich auch bei scheinbar leichten Unfallfolgen lohnen kann, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, insbesondere wenn mehrere Körperregionen betroffen sind. Die Höhe von 500 € spiegelt jedoch wider, dass die Verletzungen als nicht schwerwiegend und folgenlos ausheilend bewertet wurden.

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