Urteile, die Ihre Rechte stärken
Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?
Versicherungstricks durchschauen
Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.
Exklusive Recherchen
Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.
Ihre Rechte kennen
BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.
Bares Geld sparen
Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.
Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.
in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

Schmerzensgeld von 500 € für leichte Verletzungen (HWS, Prellungen)
Zusammenfassung
Das OLG Brandenburg sprach einem Unfallgeschädigten 500 € Schmerzensgeld zu. Obwohl die einzelnen Verletzungen wie HWS-Schleudertrauma, Schädelprellung und diverse Prellungen als leicht und alltäglich eingestuft wurden, rechtfertigte die Gesamtheit der Verletzungen diesen Betrag.
Leitsatz
"Das Zusammentreffen mehrerer leichter alltäglicher Verletzungen (hier: eine Schädelprellung, ein HWS-Schleudertrauma, eine Prellung der Lendenwirbelsäule und Stauchungen, Prellungen und Schürfungen des linken Unterarms) rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 500,00 €."
Vollständige Analyse
Das OLG Brandenburg hatte über die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall zu entscheiden. Der Kläger erlitt eine Reihe von Verletzungen, die einzeln betrachtet als eher geringfügig einzustufen sind: eine Schädelprellung, ein leichtes HWS-Schleudertrauma, eine Prellung der Lendenwirbelsäule sowie weitere Prellungen und Schürfungen. Das Gericht stellte fest, dass auch eine Ansammlung von solchen 'alltäglichen' oder 'leichten' Verletzungen in ihrer Gesamtheit ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann. Es sprach dem Kläger einen Betrag von 500 € zu. Diese Entscheidung ist bemerkenswert, da sie die sogenannte 'Bagatellgrenze' thematisiert. Gerichte neigen mitunter dazu, bei sehr leichten Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung oder Dauerfolgen gar kein Schmerzensgeld zuzusprechen. Das OLG Brandenburg macht hier deutlich, dass die Summe der Verletzungen und die damit verbundene Gesamtbeeinträchtigung des Geschädigten entscheidend ist. Auch wenn keine einzelne schwere Verletzung vorliegt, kann die Kumulation von mehreren kleineren Beeinträchtigungen das Wohlbefinden so stören, dass ein finanzieller Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Unannehmlichkeiten geboten ist. Das Urteil zeigt, dass es sich auch bei scheinbar leichten Unfallfolgen lohnen kann, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, insbesondere wenn mehrere Körperregionen betroffen sind. Die Höhe von 500 € spiegelt jedoch wider, dass die Verletzungen als nicht schwerwiegend und folgenlos ausheilend bewertet wurden.
Vollständige Analyse & rechtliche Hacks
Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.
Praxistipps
Praxistipps & Handlungsempfehlungen
Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.
Verwandte Urteile
Schmerzensgeld bei HWS-Schleudertrauma und seltener Bluterkrankung
Aktuelle Schmerzensgeld-Bemessung bei Verkehrsunfall 2025
Schmerzensgeld für HWS-Trauma und Tinnitus nach Verkehrsunfall
Schmerzensgeld für HWS-Distorsion nach Verkehrsunfall im Kurvenbereich
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.