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Mitverschulden eines Straßenbauarbeiters bei Markierungsarbeiten
Zusammenfassung
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Straßenbauarbeiter, der bei seiner Arbeit auf der Fahrbahn von einem Auto erfasst wird, eine Mitschuld tragen kann. Da er als Verkehrsteilnehmer gilt, muss er selbst auf den Verkehr achten und kann sich nicht darauf verlassen, dass Autofahrer ihn in jedem Fall sehen und ausweichen.
Leitsatz
"Ein Straßenbauarbeiter, der auf einer für den fließenden Verkehr freigegebenen Fahrbahn Markierungsarbeiten durchführt, ist Verkehrsteilnehmer und nicht Fußgänger. Er muss daher auf den Verkehr achten. Unterlässt er dies, kann ihm ein Mitverschulden an einem Unfall zur Last gelegt werden."
Vollständige Analyse
In dem Fall vor dem OLG Celle wurde ein Straßenbauarbeiter bei Markierungsarbeiten auf der Fahrbahn von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Arbeiter hatte sich mit dem Rücken zum fließenden Verkehr befunden. Das Gericht entschied, dass den Arbeiter ein Mitverschulden von 1/3 trifft. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Arbeiter nicht als Fußgänger im Sinne des § 25 StVO anzusehen sei, der besonderen Schutz genießt. Vielmehr sei er selbst Verkehrsteilnehmer und unterliege daher der allgemeinen Sorgfaltspflicht des § 1 StVO. Er hätte den Verkehr beobachten und auf herannahende Fahrzeuge achten müssen. Zwar treffe den Autofahrer die Hauptschuld, da er den Arbeiter offensichtlich übersehen hatte. Jedoch hätte der Arbeiter durch eigene Aufmerksamkeit den Unfall möglicherweise vermeiden oder dessen Folgen abmildern können. Das Gericht betonte, dass Personen, die auf der Fahrbahn arbeiten, ein erhöhtes Risiko eingehen und daher auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht haben.
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