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LG Hagen: Fraunhofer-Mietpreisspiegel als alleinige Schätzgrundlage
Zusammenfassung
Das LG Hagen entscheidet, dass zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten allein der Fraunhofer-Mietpreisspiegel heranzuziehen ist. Die Kammer begründet dies damit, dass sie diese Methode für überlegen hält und folgt damit nicht der von vielen Oberlandesgerichten bevorzugten "Fracke-Lösung" (Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer).
Leitsatz
"Das Gericht stellt für die Ermittlung des Normaltarifs für Mietwagenkosten allein auf den Fraunhofer-Mietpreisspiegel ab und erteilt der Schwacke-Liste sowie der "Fracke-Lösung" eine Absage."
Vollständige Analyse
Mit dieser Entscheidung positioniert sich die 7. Zivilkammer des LG Hagen klar im Methodenstreit zur Schätzung von Mietwagenkosten. Entgegen der mittlerweile weit verbreiteten Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung, den Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Spiegel ("Fracke") zu bilden, hält die Kammer an der alleinigen Anwendung des Fraunhofer-Mietpreisspiegels fest. Das Gericht betont die Freiheit des Tatrichters bei der Wahl der Schätzungsgrundlage gemäß § 287 ZPO. Es macht von dieser Freiheit Gebrauch, indem es sich bewusst gegen die Schwacke-Liste und auch gegen die Kompromisslösung "Fracke" entscheidet. Die Kammer begründet ihre Entscheidung damit, dass sie die Methodik des Fraunhofer-Instituts für überzeugender und realitätsnäher hält, um den tatsächlichen "Normaltarif" am Markt abzubilden. Das Urteil ist insofern bemerkenswert, als es sich gegen einen breiten Strom der OLG-Rechtsprechung stellt und die richterliche Unabhängigkeit in der Tatsachenwürdigung betont. Es zeigt, dass auch innerhalb eines Landgerichtsbezirks unterschiedliche Kammern zu verschiedenen Ergebnissen kommen können und die Rechtslage für den Laien unübersichtlich bleibt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass es keine bundeseinheitliche, festgelegte Methode zur Berechnung von Mietwagenkosten gibt und der Ausgang eines Rechtsstreits stark vom zuständigen Gericht und dessen bevorzugter Schätzungsmethode abhängt.
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