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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
9 U 142/15OLG Hamm·18. März 2016

OLG Hamm: "Fracke" - Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer als Schätzgrundlage

§ 249 BGB§ 287 ZPO§ 7 StVG

Zusammenfassung

Das OLG Hamm etabliert mit diesem Urteil die "Fracke"-Methode zur Schätzung von Mietwagenkosten. Angesichts der methodischen Schwächen beider Listen (Schwacke als tendenziell zu hoch, Fraunhofer als tendenziell zu niedrig) erachtet das Gericht den Mittelwert aus beiden als gerechten und sachgerechten Kompromiss zur Ermittlung des erforderlichen Normaltarifs.

Leitsatz

"Als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des angemessenen Normaltarifs für Mietwagenkosten ist die sogenannte Mittelwertlösung (Fracke), also der arithmetische Mittelwert aus den Tarifen der Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Marktpreisspiegels, vorzugswürdig."

Vollständige Analyse

Das OLG Hamm positioniert sich in der kontroversen Debatte um die richtige Schätzgrundlage für Mietwagenkosten mit einem pragmatischen Lösungsansatz. Der 9. Zivilsenat erkennt an, dass sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Marktpreisspiegel vom BGH als grundsätzlich geeignete Schätzgrundlagen angesehen werden, beide aber auch methodische Kritikpunkte aufweisen. Die Schwacke-Liste wird oft als überhöht kritisiert, da sie auch Tarife von Unfallersatzwagenanbietern einbezieht, während dem Fraunhofer-Spiegel vorgeworfen wird, vor allem auf günstigen Internet-Tarifen zu basieren, die für einen Unfallgeschädigten in seiner konkreten Situation nicht immer zugänglich sind. Um die Vor- und Nachteile beider Listen auszugleichen und zu einem möglichst realitätsnahen und fairen Ergebnis zu kommen, schlägt das Gericht die Bildung des arithmetischen Mittels aus beiden Listen vor. Diese als "Fracke"-Methode bekannt gewordene Vorgehensweise soll die tendenziellen Über- bzw. Unterzeichnungen der jeweiligen Listen neutralisieren. Das Gericht wendet diese Methode im konkreten Fall an und berechnet den erstattungsfähigen Betrag auf dieser neuen Basis. Diese Entscheidung hat eine erhebliche Signalwirkung für andere Gerichte und die Regulierungspraxis der Versicherer und stellt einen wichtigen Versuch dar, die Schätzung von Mietwagenkosten zu objektivieren und zu vereinheitlichen.

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