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Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben
Zusammenfassung
Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob die Kosten für ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben nach Nr. 2300 VV RVG vom Schuldner ersetzt werden können, insbesondere ob die Erteilung eines Klageauftrages notwendig oder zweckmäßig ist und welche Gebühren in welchem Fall anfallen. Es wird geprüft, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit außergerichtlicher Tätigkeit neben einem Klageauftrag erforderlich ist und ob die Gebühren für ein Aufforderungsschreiben im Innen- und Außenverhältnis erstattungsfähig sind.
Leitsatz
"Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit außergerichtlicher, nach Nr. 2300 VV RVG zu vergütender Tätigkeit neben oder vor der Erteilung eines Klageauftrages bei der Geltendmachung einer Entgeltforderung ist in rechtlich einfach gelagerten Fällen zur Rechtsverfolgung weder erforderlich noch zweckmäßig, sondern überflüssig und teuer. Die Gebühren für ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben sind nur dann erstattungsfähig, wenn dem Auftraggeber ein entsprechender Auftrag erteilt wurde."
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