Urteile, die Ihre Rechte stärken
Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?
Versicherungstricks durchschauen
Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.
Exklusive Recherchen
Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.
Ihre Rechte kennen
BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.
Bares Geld sparen
Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.
Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.
in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BVSK-Honorarbefragung 2024 als Schätzgrundlage für Sachverständigenkosten
Zusammenfassung
Das AG Dachau bestätigt die BVSK-Honorarbefragung 2024 als taugliche Schätzgrundlage für die Abrechnung von Sachverständigenkosten. Die Versicherung muss die Kosten für das Gutachten vollständig erstatten, auch wenn sie die Qualifikation des Sachverständigen pauschal anzweifelt. Übliche Pauschalen für Fahrtwege und Kommunikation sind ebenfalls zu erstatten.
Leitsatz
"Versicherer müssen Kosten für Schadengutachten voll erstatten, wenn die Preise marktüblichen Befragungen wie der BVSK-Honorarbefragung entsprechen."
Vollständige Analyse
Sachverhalt
Vollständige Analyse & rechtliche Hacks
Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.
Praxistipps
Praxistipps & Handlungsempfehlungen
Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.
Verwandte Urteile
BVSK 2022 als taugliche Schätzgrundlage für Sachverständigenkosten
Sachverständigenrisiko schützt Geschädigten vor Kürzung der Gutachterkosten
Umfassende Erstattung von Sachverständigenkosten bei Klage des Geschädigten
BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage für Sachverständigenkosten
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.