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Umfassende Erstattung von Sachverständigenkosten bei Klage des Geschädigten
Zusammenfassung
Das AG Münster stellt klar, dass bei einer Klage des Geschädigten auf Erstattung der Sachverständigenkosten die Einwände des Versicherers gegen die Höhe der Rechnung ins Leere laufen. Der Geschädigte ist durch das Sachverständigenrisiko geschützt, wodurch die Details der Gutachterrechnung für den Anspruch des Geschädigten unerheblich sind.
Leitsatz
"Verfolgt der Geschädigte seinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten selbst, kommt es auf die Einzelheiten und die Höhe der Gutachterrechnung nicht an."
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