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Sachverständigenrisiko schützt Geschädigten vor Kürzung der Gutachterkosten
Zusammenfassung
Das AG Potsdam hat entschieden, dass der Streit über die Abrechnungsmodalitäten (Schadenhöhe vs. Zeitaufwand) für den Geschädigten irrelevant ist. Aufgrund des subjektbezogenen Schadenbegriffs und des Sachverständigenrisikos ist der Geschädigte geschützt und muss nicht für die Kürzung der Gutachterkosten durch die Versicherung aufkommen.
Leitsatz
"Aufgrund des Sachverständigenrisikos kommt es für den Geschädigten nicht auf die Abrechnungsmodalitäten des Gutachtens an. Der Geschädigte ist durch den subjektbezogenen Schadenbegriff geschützt."
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