Urteile, die Ihre Rechte stärken
Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?
Versicherungstricks durchschauen
Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.
Exklusive Recherchen
Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.
Ihre Rechte kennen
BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.
Bares Geld sparen
Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.
Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.
in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BVSK 2022 als taugliche Schätzgrundlage für Sachverständigenkosten
Zusammenfassung
Das AG Schweinfurt bestätigt die BVSK-Befragung 2022 als taugliche Schätzgrundlage für die Abrechnung von Sachverständigenkosten. Die pauschale Honorarberechnung nach Schadenshöhe ist zulässig.
Leitsatz
"Die BVSK-Befragung ist eine taugliche Schätzgrundlage für die Ermittlung der üblichen Vergütung eines KFZ-Sachverständigen. Die Bemessung des Honorars nach der Schadenshöhe ist grundsätzlich nicht zu beanstanden."
Vollständige Analyse
Sachverhalt
Vollständige Analyse & rechtliche Hacks
Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.
Praxistipps
Praxistipps & Handlungsempfehlungen
Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.
Verwandte Urteile
BVSK-Honorarbefragung 2024 als Schätzgrundlage für Sachverständigenkosten
Sachverständigenrisiko schützt Geschädigten vor Kürzung der Gutachterkosten
Umfassende Erstattung von Sachverständigenkosten bei Klage des Geschädigten
BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage für Sachverständigenkosten
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.