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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
VI ZB 22/08Bundesgerichtshof (BGH)·18. November 2008

130%-Regel: Keine Fälligkeitsvoraussetzung bei konkreter Reparatur

§ 249 BGB

Zusammenfassung

Der BGH hat in diesem Grundsatzbeschluss klargestellt, dass die sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeugs keine Fälligkeitsvoraussetzung für den Schadensersatzanspruch ist, wenn der Geschädigte im 130%-Bereich konkret reparieren lässt. Der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten wird nicht erst nach 6 Monaten fällig.

Leitsatz

"Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130%-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig."

Vollständige Analyse

Sachverhalt

Der Geschädigte ließ sein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall vollständig und fachgerecht reparieren. Die Reparaturkosten lagen über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130%-Grenze. Die Versicherung zahlte zunächst nur den Wiederbeschaffungsaufwand und verweigerte die Differenz mit dem Argument, der Anspruch sei erst nach sechsmonatiger Weiternutzung fällig.

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Quelle: dejure.org

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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