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Neuwagenregelung und Wertminderung bei geschäftlicher Fahrzeugnutzung
Zusammenfassung
Der BGH entschied, dass ein Geschädigter den Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen kann, wenn er tatsächlich ein fabrikneues Ersatzfahrzeug kauft. Eine Fahrleistung von unter 1.000 km wird dabei im Regelfall als "fabrikneu" angesehen.
Leitsatz
"Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat."
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