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Mietwagenkosten trotz abgelaufenem TÜV des beschädigten Fahrzeugs
Zusammenfassung
Der BGH stellte klar, dass der Anspruch auf Mietwagenkosten nicht allein wegen eines überschrittenen TÜV-Termins des beschädigten Fahrzeugs entfällt.
Leitsatz
"Ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten kann nicht allein wegen eines überschrittenen Vorführtermins zur Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV) des unfallbeschädigten Pkw versagt werden."
Vollständige Analyse
Der BGH hat klargestellt, dass der Anspruch auf Mietwagenkosten nicht allein deshalb entfällt, weil der TÜV des beschädigten Fahrzeugs abgelaufen war. Solange das Fahrzeug verkehrssicher ist und keine behördliche Betriebsuntersagung vorliegt, ist die Nutzung nicht rechtswidrig. Der überschrittene TÜV-Termin allein begründet kein Mitverschulden des Geschädigten und führt nicht zum Wegfall des Anspruchs auf ein Ersatzfahrzeug. Dieses aktuelle Urteil aus 2024 stärkt die Position von Geschädigten erheblich.
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