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Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses
Zusammenfassung
Der BGH hat entschieden, dass das Vorfahrtsrecht eines Linienbusses, der auf einer Vorfahrtsstraße fährt, auch dann fortbesteht, wenn er an einer Kreuzung abbiegt. Ein Wartepflichtiger, der in die Kreuzung einfährt, bevor der Bus diese vollständig verlassen hat, haftet bei einer Kollision mit.
Leitsatz
"Das Vorrecht eines auf einer Vorfahrtstraße fahrenden Linienbusses erlischt nicht bereits dann, wenn er in eine untergeordnete Straße abbiegt, sondern erst, wenn er die Vorfahrtstraße mit seiner ganzen Länge verlassen hat."
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