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Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Zusammenfassung
Der BGH hat entschieden, dass bei der Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif ein pauschaler Aufschlag von 15% auf den "Normaltarif" angemessen sein kann. Der Geschädigte muss darlegen und beweisen, dass ihm günstigere Tarife nicht zugänglich waren.
Leitsatz
"Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei einem so genannten Unfallersatztarif."
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