Urteile, die Ihre Rechte stärken
Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?
Versicherungstricks durchschauen
Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.
Exklusive Recherchen
Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.
Ihre Rechte kennen
BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.
Bares Geld sparen
Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.
Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.
in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

Feststellungsinteresse bei fiktiver Abrechnung für künftige Schäden
Zusammenfassung
Der BGH entschied, dass auch bei zunächst fiktiver Schadensabrechnung ein Feststellungsinteresse für künftige materielle Schäden besteht. Der Geschädigte kann sich die Möglichkeit offenhalten, später weitere Kosten geltend zu machen.
Leitsatz
"Auch bei zunächst fiktiver Schadensabrechnung besteht ein Feststellungsinteresse für künftige materielle Schäden. Der Geschädigte ist nicht gezwungen, sich endgültig zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung zu entscheiden."
Vollständige Analyse
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. VI ZR 25/24) eine praxisrelevante Frage zur fiktiven Abrechnung geklärt. Im konkreten Fall hatte ein Geschädigter seinen Unfallschaden zunächst fiktiv auf Gutachtenbasis abgerechnet. Zusätzlich begehrte er die Feststellung, dass der Schädiger auch für künftige materielle Schäden aus dem Unfallereignis haftet. Die Versicherung des Schädigers bestritt das Feststellungsinteresse mit dem Argument, der Geschädigte habe sich durch die fiktive Abrechnung bereits endgültig festgelegt. Der BGH widersprach dieser Auffassung. Das Gericht stellte klar, dass die Wahl der fiktiven Abrechnung den Geschädigten nicht daran hindert, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung künftiger Ersatzpflichten geltend zu machen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn sich später herausstellt, dass der Schaden größer ist als zunächst angenommen – etwa bei verdeckten Schäden, die erst bei einer späteren Reparatur zutage treten. Die Entscheidung stärkt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten gemäß § 249 BGB. Er kann zunächst fiktiv abrechnen und sich gleichzeitig die Möglichkeit offenhalten, später auf konkrete Abrechnung umzusteigen oder weitere Kosten geltend zu machen. Für die Praxis bedeutet dies, dass Geschädigte neben der fiktiven Abrechnung vorsorglich einen Feststellungsantrag stellen sollten, um ihre Ansprüche für die Zukunft zu sichern.
Vollständige Analyse & rechtliche Hacks
Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.
Praxistipps
Praxistipps & Handlungsempfehlungen
Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.
Verwandte Urteile
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.