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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
VI ZR 25/24Bundesgerichtshof (BGH)·08. April 2025

Feststellungsinteresse bei fiktiver Abrechnung für künftige Schäden

§ 249 BGB§ 256 ZPO

Zusammenfassung

Der BGH entschied, dass auch bei zunächst fiktiver Schadensabrechnung ein Feststellungsinteresse für künftige materielle Schäden besteht. Der Geschädigte kann sich die Möglichkeit offenhalten, später weitere Kosten geltend zu machen.

Leitsatz

"Auch bei zunächst fiktiver Schadensabrechnung besteht ein Feststellungsinteresse für künftige materielle Schäden. Der Geschädigte ist nicht gezwungen, sich endgültig zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung zu entscheiden."

Vollständige Analyse

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. VI ZR 25/24) eine praxisrelevante Frage zur fiktiven Abrechnung geklärt. Im konkreten Fall hatte ein Geschädigter seinen Unfallschaden zunächst fiktiv auf Gutachtenbasis abgerechnet. Zusätzlich begehrte er die Feststellung, dass der Schädiger auch für künftige materielle Schäden aus dem Unfallereignis haftet. Die Versicherung des Schädigers bestritt das Feststellungsinteresse mit dem Argument, der Geschädigte habe sich durch die fiktive Abrechnung bereits endgültig festgelegt. Der BGH widersprach dieser Auffassung. Das Gericht stellte klar, dass die Wahl der fiktiven Abrechnung den Geschädigten nicht daran hindert, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung künftiger Ersatzpflichten geltend zu machen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn sich später herausstellt, dass der Schaden größer ist als zunächst angenommen – etwa bei verdeckten Schäden, die erst bei einer späteren Reparatur zutage treten. Die Entscheidung stärkt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten gemäß § 249 BGB. Er kann zunächst fiktiv abrechnen und sich gleichzeitig die Möglichkeit offenhalten, später auf konkrete Abrechnung umzusteigen oder weitere Kosten geltend zu machen. Für die Praxis bedeutet dies, dass Geschädigte neben der fiktiven Abrechnung vorsorglich einen Feststellungsantrag stellen sollten, um ihre Ansprüche für die Zukunft zu sichern.

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