Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Urteile, die Ihre Rechte stärken

Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
VI ZR 253/22Bundesgerichtshof (BGH)·16. Januar 2024

Werkstattrisiko: Schädiger trägt Risiko überhöhter Reparaturkosten

§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB§ 7 Abs. 1 StVG

Zusammenfassung

Der BGH hat entschieden, dass der Schädiger das Werkstattrisiko trägt. Das bedeutet, dass der Schädiger auch dann für die vollen Reparaturkosten aufkommen muss, wenn die Werkstatt eine überhöhte Rechnung stellt und der Geschädigte dies nicht erkennen konnte.

Leitsatz

"Der Schädiger hat nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB auch diejenigen Mehrkosten zu ersetzen, die ohne Schuld des Geschädigten durch unsachgemäße oder unwirtschaftliche Maßnahmen der von ihm beauftragten Werkstatt verursacht worden sind."

Vollständige Analyse

In dem besagten Fall ging es um die Frage, inwieweit ein Unfallgeschädigter die Kosten für eine Reparatur von der gegnerischen Versicherung ersetzt verlangen kann, auch wenn die von der Werkstatt gestellte Rechnung möglicherweise überhöht war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 16. Januar 2024 mit dem Aktenzeichen VI ZR 253/22 das sogenannte Werkstattrisiko zugunsten des Geschädigten gestärkt. Der Sachverhalt betraf einen klassischen Verkehrsunfall, nach dem der Geschädigte sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren ließ. Die Versicherung des Schädigers weigerte sich, die volle Rechnungssumme zu begleichen, mit der Begründung, die Kosten seien überhöht. Der BGH stellte klar, dass der Schädiger das Risiko einer überhöhten Werkstattrechnung trägt, solange dem Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden zur Last gelegt werden kann. Dies bedeutet, dass der Geschädigte nicht auf den Kosten sitzen bleibt, nur weil die Werkstatt möglicherweise unwirtschaftlich gearbeitet hat. Diese Entscheidung ist eine Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung und hat grundsätzliche Bedeutung für die Praxis der KFZ-Schadensregulierung. Sie entlastet den Geschädigten erheblich, da er nicht mehr in die Position gedrängt wird, die Angemessenheit der Werkstattkosten selbst überprüfen und nachweisen zu müssen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, der den Geschädigten so stellen soll, als wäre der Unfall nie passiert. Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechte der Geschädigten maßgeblich gestärkt und klargestellt, dass das Risiko der Kostenkalkulation primär beim Schädiger bzw. dessen Versicherung liegt.

Autofahrer Plus

Vollständige Analyse & rechtliche Hacks

Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Praxistipps

Autofahrer Plus

Praxistipps & Handlungsempfehlungen

Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Zurück zur Urteils-Datenbank

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen