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Zum Einfluss vorzeitiger Zurruhesetzung auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall - Anrechnung der Ruhestandsbezüge - Vorteilsausgleichung
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, inwieweit die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld als Vorteilsausgleichung auf den Verdienstausfallschaden eines Unfallgeschädigten anzurechnen ist. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Anrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen darf.
Leitsatz
"Wird ein bei einem Verkehrsunfall Verletzter vorzeitig zur Ruhe gesetzt, so ist das von ihm bezogene Altersruhegeld auf seinen Verdienstausfallschaden nur insoweit anzurechnen, als es nicht auf eigenen, nach dem Unfall fortgezahlten Beiträgen beruht."
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