Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Urteile, die Ihre Rechte stärken

Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
VI ZR 280/22Bundesgerichtshof (BGH)·12. März 2024

Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (Sachverständigenrisiko)

§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB

Zusammenfassung

Der BGH hat entschieden, dass die Grundsätze zum Werkstattrisiko auch auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen anwendbar sind. Das bedeutet, dass der Schädiger auch dann für die Kosten aufkommen muss, wenn der Gutachter eine überhöhte Rechnung stellt und der Geschädigte dies nicht erkennen konnte.

Leitsatz

"Auf gegebenenfalls überhöhte Kostenansätze eines Kfz-Sachverständigen sind die Grundsätze zum Werkstattrisiko, die der Senat in seinem Urteil vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22 für überhöhte Kostenansätze einer Werkstatt für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs fortentwickelt hat, übertragbar."

Vollständige Analyse

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 12. März 2024 (Az. VI ZR 280/22) eine für die Praxis der KFZ-Schadensregulierung äußerst bedeutsame Entscheidung getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob die vom BGH entwickelten Grundsätze zum sogenannten Werkstattrisiko auch auf die Kosten für ein Sachverständigengutachten Anwendung finden. Dies hat der Senat nunmehr bejaht. Konkret bedeutet dies, dass der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung das Risiko trägt, wenn der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige eine überhöhte Rechnung stellt. Voraussetzung ist, dass den Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft. Er darf also nicht erkennen können, dass die Kosten überhöht sind. Die Entscheidung ist eine konsequente Fortentwicklung der Rechtsprechung zum Werkstattrisiko, die der BGH erst kurz zuvor mit Urteil vom 16. Januar 2024 (VI ZR 253/22) bestätigt und fortentwickelt hatte. Die Übertragung dieser Grundsätze auf das Sachverständigenrisiko stärkt die Position des Geschädigten erheblich. Er soll nach einem unverschuldeten Unfall so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Dazu gehört auch, dass er sich zur Feststellung des Schadens eines Sachverständigen bedienen darf, ohne am Ende auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, nur weil die Versicherung diese für überhöht hält. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, der den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag umfasst. Das Urteil ist als Grundsatzentscheidung zu werten und wird die Regulierungspraxis nachhaltig beeinflussen. Versicherungen werden es schwerer haben, die Gutachterkosten mit dem pauschalen Argument der Überhöhung zu kürzen.

Autofahrer Plus

Vollständige Analyse & rechtliche Hacks

Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Praxistipps

Autofahrer Plus

Praxistipps & Handlungsempfehlungen

Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Zurück zur Urteils-Datenbank

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen