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BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
VI ZR 290/11Bundesgerichtshof (BGH)·05. Februar 2013

Nutzungsausfallentschädigung bei geringer Fahrleistung

§ 249 BGB§ 139 ZPO§ 308 ZPO

Zusammenfassung

Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht auch bei nur geringer Fahrleistung, wenn die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs erforderlich war.

Leitsatz

"Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs bei geringen Fahrleistungen und Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung."

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