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Schmerzensgeld: Bemessungskriterien
Zusammenfassung
Der BGH stellte klar, welche Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sind: Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung und Auswirkungen auf die Lebensführung.
Leitsatz
"Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, das Ausmaß der Schmerzen und die Auswirkungen auf die Lebensführung zu berücksichtigen."
Vollständige Analyse
In seiner Entscheidung vom 11. Februar 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VI ZR 30/19 die maßgeblichen Kriterien für die Bemessung des Schmerzensgeldes weiter konkretisiert und die bisherige Rechtsprechung gefestigt. Das Urteil befasst sich nicht mit einem spezifischen, außergewöhnlichen Sachverhalt, sondern nutzt einen Fall, um die Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung nach § 253 Abs. 2 BGB zu schärfen. Kern der Entscheidung ist die Bestätigung der Doppelfunktion des Schmerzensgeldes: Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden bieten (Ausgleichsfunktion) und ihm zugleich Genugtuung für das zugefügte Leid verschaffen (Genugtuungsfunktion). Der BGH stellt klar, dass eine pauschale oder schematische Berechnung des Schmerzensgeldes unzulässig ist. Stattdessen muss eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls erfolgen. Als entscheidende Kriterien nennt das Gericht explizit die Art und Schwere der Verletzungen, die Dauer der medizinischen Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, das Ausmaß der erlittenen Schmerzen sowie die konkreten und oft langfristigen Auswirkungen des Unfalls auf die gesamte Lebensführung des Geschädigten. Dieses Urteil ist als Bestätigung der ständigen Rechtsprechung zu werten und kein grundlegend neues Grundsatzurteil. Seine Bedeutung liegt in der erneuten Betonung der Individualisierung bei der Schmerzensgeldbemessung. Für die Praxis der KFZ-Schadensregulierung bedeutet dies, dass Versicherer sich nicht auf Tabellen oder Vergleichsfälle zurückziehen können, ohne die individuellen Folgen für den Geschädigten detailliert zu prüfen. Die Entscheidung stärkt die Position von Unfallopfern, da sie eine sorgfältige und einzelfallbezogene Prüfung ihres Anspruchs verlangen können. Der Bezug zu § 253 BGB ist zentral, da das Urteil dessen unbestimmten Rechtsbegriff der 'billigen Entschädigung' mit konkreten, justiziablen Kriterien füllt und so zur Rechtssicherheit beiträgt.
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