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Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage
Zusammenfassung
Der BGH hat entschieden, dass sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlagen für die Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten sind. Der Tatrichter kann im Rahmen seines Ermessens von den Listen abweichen, z.B. durch Zu- oder Abschläge.
Leitsatz
"Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet."
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