Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Urteile, die Ihre Rechte stärken

Kennen Sie die BGH-Entscheidungen, die Versicherungen fürchten?

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

BGH-Urteile und Gerichtsentscheidungen zur Unfallregulierung
VI ZR 316/09Bundesgerichtshof (BGH)·01. Juni 2010

Restwertermittlung auf dem regionalen Markt

§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB

Zusammenfassung

Ein Geschädigter darf sein Fahrzeug zu dem Preis verkaufen, den ein Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.

Leitsatz

"Der Geschädigte genügt seiner Schadenminderungspflicht, wenn er sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Preis veräußert, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat."

Vollständige Analyse

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die Höhe des abrechenbaren Restwerts eines Unfallfahrzeugs. Der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige ermittelte einen Restwert auf dem regional zugänglichen Markt. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers legte jedoch ein höheres Restwertangebot eines überregionalen Aufkäufers vor und wollte den Schaden auf Basis dieses höheren Angebots regulieren. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Geschädigten und stellte klar, dass dieser seiner Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB genügt, wenn er sein Fahrzeug zu dem Preis veräußert, den ein unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sich auf höhere Angebote von überregionalen oder spezialisierten Restwertaufkäufern verweisen zu lassen, die ihm von der gegnerischen Versicherung unterbreitet werden. Dieses Urteil ist von grundlegender Bedeutung für die Rechtsprechung zur Restwertermittlung. Es stärkt die Rolle des unabhängigen Sachverständigen und gibt dem Geschädigten Rechtssicherheit. Der BGH hat damit der gängigen Praxis vieler Versicherer, die Schadenssumme durch Verweis auf überregionale Online-Börsen zu kürzen, einen Riegel vorgeschoben. Für die Praxis der Schadensregulierung bedeutet dies, dass das vom Geschädigten eingeholte Gutachten die primäre Abrechnungsgrundlage bildet. Der Geschädigte darf auf die Expertise des von ihm gewählten Gutachters vertrauen und muss sich nicht auf eine für ihn möglicherweise unsichere und aufwändigere Verwertungsmöglichkeit einlassen. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit des § 249 BGB, wonach der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre der Unfall nicht passiert, ohne dass ihm dabei unzumutbare Anstrengungen zur Schadensminderung aufgebürdet werden.

Autofahrer Plus

Vollständige Analyse & rechtliche Hacks

Nutzen Sie dieses Urteil für Ihren eigenen Fall – mit konkreten Formulierungshilfen, Argumentationsketten und Strategien, die Versicherungen nicht gerne sehen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Praxistipps

Autofahrer Plus

Praxistipps & Handlungsempfehlungen

Erfahren Sie, wie Sie dieses Urteil für Ihre eigene Schadenregulierung nutzen können – mit konkreten Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen.

Konkrete Formulierungen für Ihr Anspruchsschreiben
Argumentationsketten, die Versicherungen überzeugen
Insider-Strategien für die optimale Schadenregulierung
Urteils-AnalyseRechtliche HacksMehr Geld
in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Zurück zur Urteils-Datenbank

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen