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Anerkenntnis nach Revision im Mietwagenkostenstreit
Zusammenfassung
Die Beklagte hat nach Einlegung der Revision durch die Klägerin die Forderung anerkannt und bezahlt. Der Rechtsstreit wurde daraufhin in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt.
Leitsatz
"Der Senat hat nicht mehr zu prüfen, ob die von der Klägerin verfolgte Forderung bis zur Erledigungserklärung begründet war oder nicht, wenn der beklagte Haftpflichtversicherer durch die Zahlung der Klageforderung in die Rolle des Unterlegenen begeben hat."
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